Gerne vertrete ich Sie im Strafrecht. Soweit Sie sich für die Vertretung durch eine Rechtsanwältin entscheiden, sollten Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen.
Sie haben ein Schweigerecht und sollten dieses Recht solange in Anspruch nehmen, bis Sie eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt beauftragen.
Die Kosten hängen von der erforderlichen Tätigkeit und dem Ausgang des Verfahrens ab.