- Scheidung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- internationale Scheidungen
Sie möchten sich scheiden lassen, befürchten jedoch die Hohen Kosten?
Soweit sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind die Kosten zu tragen, kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden, können die Kosten geteilt werden.
Grundsätzlich bedarf es bei jeder Scheidung des Trennungsjahres der Eheleute. Nur in Härtefallscheidungen kann davon abgesehen werden.
Sie haben gemeinsame Kinder und finden keine gemeinsame Lösung über die Umgänge trotz einer Umgangsvereinbarung, kann ein Vermittlungsverfahren bei Gericht durchgeführt werden.
Sie besitzen das gemeinsame Sorgerecht, jedoch möchte ein Elternteil mit dem Kind umziehen. Dann kann ein Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht geführt werden, um im Interesse des Kindeswohles über den Umzug zu entscheiden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts.
Meliha Karataş - Telefon 0451 - 98987675